Neue Entschädigungsregelungen für Bahnkunden geplant

Wissenswert

Bahnkunden sollen bald für Zugverspätungen umfassender entschädigt werden. Der Gesetzgeber plant, dass eine Entschädigung bei einer Verspätung von 60 Minuten ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden muss. Bei zwei Stunden Verspätung sollen 50 Prozent von der Bahn erstattet werden. Auch eine EU-Verordnung, die Ende 2009 in Kraft treten soll, beinhaltet diese Ideen. Man ist sich aber einig darüber, die Regeln in Deutschland schon früher einzuführen.  Weiterhin umfassen Neuregelungen Erstattungen bei Verspätungen nachts, bei Umsteigeverbindungen und auch bei Verspätungen im Nahverkehr. Wir werden über Fortschritte in unseren Communiqué-Ausgaben berichten.

[Quelle: Newsletter 0807]

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